Mitglied werden

Ordentliches Mitglied kann werden, wer das 21. Lebensjahr bereits vollendet und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die ordentliche Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mitglied das 45. Lebensjahr vollendet.
Ehemalige ordentliche Mitglieder, deren Mitgliedschaft durch das Überschreiten der in vorstehender Ziffer 3. genannten Altersgrenze geendet hat, können auf Wunsch den Wirtschaftsjunioren als außerordentliche Mitglieder (Fördermitglieder) angehören.
Der Austritt ist aufgrund schriftlicher Kündigung, die dem Vorstand spätestens am 01. Dezember zugegangen sein muss, zum Ende eines Kalenderjahres möglich.

  • Der Beitrag beträgt 180,00 Euro pro Jahr.

Eine Gastmitgliedschaft ist möglich. Diese beträgt grundsätzlich ein halbes Jahr und ist kostenfrei.